Wo und wann erhält mein Kind einen Studierendenausweis?

Angemeldete Kinder erhalten vor dem Eintritt zur ersten Vorlesung einen Studierendenausweis. Er wird in der Regel von der veranstaltenden Schule ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt bei schulinternen Kindern bereits im Vorfeld über die Klassenlehrkraft und bei externen Kindern bei der Eingangskontrolle zur Vorlesung.

Fortgeschrittene erhalten einen zweiten Studierendenausweis mit der Master-Urkunde.